AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)von Hörgenuss (Stand 01.10.2021)
1. Geltung der AGB
1.1. Hörgenuss erbringt ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der zuvor vereinbarten Auftragsbestätigung, ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung an Hörgenuss als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen. Bei kaufmännischen Auftraggebern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Hörgenuss ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
1.3. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4. Hörgenuss betreibt einen direkten Sprachaufnahmeservice, der über das Internet in aller Welt zur Verfügung steht. Die Sprachaufnahmen werden von Hörgenuss selbst vorgenommen.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Hörgenuss übermittelt per Internet ein Angebot. Dieses ist zeitlich befristet. Mit der Annahme dieses Angebots kommt der Vertrag mit Hörgenuss zustande. Hörgenuss bestätigt das Zustandekommen des Vertrages mittels Auftragsbestätigung per E-Mail. Unmittelbar nach dem Versenden der Auftragsbestätigung beginnt Hörgenuss mit der Bearbeitung des Auftrages.
2.2. Das Angebot gilt jeweils für 24 Stunden ab Kalkulation. Danach ist Hörgenuss nicht mehr an das Angebot gebunden. Preiskalkulationen von Hörgenuss sind danach stets freibleibend.
3. Leistungsumfang/Nutzungsrechte
3.1. Hörgenuss verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Sprachaufnahme ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Sollten im Einzelfall textliche Änderungen nötig sein, um die Durchhörbarkeit zu garantieren, werden diese mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
3.2. Sprachaufnahmen werden ausschliesslich von Texten erstellt. Enthält der zu sprechende Text Bilder (z.B. Tabellen), so kann er zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstossen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn mangelhafte/keine Aussprache-Anweisungen angeliefert werden, oder wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Sprachaufnahme in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftrag mehr als 2400 Wörter aufweist. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
3.3. Die Lieferzeit wird mit dem Auftraggeber individuell in der Auftragsbestätigung geregelt. Bei ausserhalb der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr) aufgegebenen Aufträgen ist Hörgenuss berechtigt, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern.
3.4. Nach erfolgter Bezahlung überträgt Hörgenuss die im Auftrag und/oder auf der Schlussrechnung definierten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Auftraggeber.
4. Abnahme/Rügepflicht
4.1. Hörgenuss kann die Auslieferung des gesprochenen Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtnachweises, einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer Bank oder ähnlichen Sicherheiten abhängig machen.
4.2. Nach erfolgter Sprachaufnahme wird der gesprochene Text dem Auftraggeber per E-Mail geschickt oder als Datensatz auf dem Server von Hörgenuss zum Download bereitgestellt. Gleichzeitig wird der Auftraggeber per E-Mail auf die Fertigstellung des Auftrags hingewiesen und die entsprechende Speicheradresse zum Download auf die eigene Festplatte oder Speicher mitgeteilt. Der Auftraggeber wird darum bemüht sein, dass der Download sofort nach Bekanntgabe der
Fertigstellung erfolgt. Der Datensatz wird auf dem Server von Hörgenuss längstens für eine Dauer von 20 Arbeitstagen nach der Fertigstellung aufbewahrt.
4.3. Der Auftraggeber hat die Sprachaufnahme unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Aufnahme sind unverzüglich nach dem Zugang per E-Mail oder nach dem Download schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen eine schriftliche Rüge, gilt die Sprachaufnahme als vertragsgemäss erbracht und jegliche Ansprüche des Auftraggebers als verwirkt. Hörgenuss wird den Auftraggeber bei jeder Mitteilung der Fertigstellung auf die Bedeutung der Rügepflicht hinweisen.
4.4. Hörgenuss trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zum Beginn des Downloads der Sprachaufnahme auf die Festplatte oder Speicher des Auftraggebers, respektive bis zum Versenden per E-Mail. Der Auftraggeber ist für den Übertragungsvorgang (Download, E-Mail) auf die eigene Festplatte/Cache-Speicher selbst verantwortlich und stellt Hörgenuss insofern von jeder Haftung frei.
4.5. Soweit andere Versandformen (bspw. Lieferung der Sprachdatei auf CD, Auslieferung per Post) ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind, geht dabei die Gefahr mit Übergabe der Sendung an den Beförderer an den Auftraggeber über.
4.6. Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass die Daten nicht vertragsgemäss per E-Mail versandt oder nicht vertragsgemäss als Datensatz auf dem Server von Hörgenuss zur Verfügung gestellt wurden.
5. Nachbesserung
5.1. Soweit die Sprachaufnahme von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Hörgenuss eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte oder Aussprache-Anweisungen.
5.2. Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Sprachaufnahme nur unerheblich mindert.
5.3. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutzlos ist.
6. Vergütung / Zahlungsbedingungen
6.1. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung und/oder einer separaten Offerte.
6.2. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt Hörgenuss dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Mindest-Auftragsgebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Franken und Euro im Rahmen der von Hörgenuss zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten.
6.3. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5%. Wenn Hörgenuss einen höheren Verzugsschaden nachweist, ist dieser ebenfalls geschuldet.
6.4. Die Sprachaufnahme und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt.
6.5. Bei Rechnungsbeträgen ab 100 SFR / EUR bis 495 SFr / EUR muss vor Erbringung der Dienstleistung auf der von Hörgenuss zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten. Bei Rechnungsbeträgen ab 500 SFr / EUR ist eine Vorauszahlung von 50 % erforderlich. Die Leistungserbringung beginnt mit Eingang der Zahlung bei Hörgenuss.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht / Abtretungsverbot
7.1. Gegen die Ansprüche von Hörgenuss kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
7.2. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Hörgenuss unzulässig.
8. Kündigung / Aufbewahrungspflicht
8.1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Sprachaufnahme den Auftrag jederzeit kündigen.
8.2. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50% des Auftragswertes.
8.3. Annulliert der Auftraggeber Sprecherreservationen innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Produktionsdatum werden mindestens CHF 230.75 (excl. Mwst) pro reserviertem Sprecher fällig.
8.4. Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Sprachaufnahme zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung des Auftrages auf Kundenwunsch, welcher innert 30 Tagen nach dem Versand oder dem Bereitstellen schriftlich geäussert werden muss, zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die daraus erstellten Sprachaufnahme verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Hörgenuss. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers, welcher ebenfalls innert 30 Tagen nach dem Versand oder dem Bereitstellen auf dem Server schriftlich geäussert werden muss.
9. Haftung/Haftungsbeschränkungen
9.1. Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung, sowie Verzug gegenüber Hörgenuss sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es fehlen zugesicherte Eigenschaften.
9.2. Jegliche Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
9.3. Hörgenuss haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
10. Gewährleistungsausschluss
10.1. Hörgenuss leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Sprachaufnahme für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Sprachaufnahme veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt allein der Auftraggeber.
11. Geheimhaltung/Viren/Datenschutz
11.1. Hörgenuss ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Hörgenuss kann allerdings nicht gewährleisten, dass eine 100%-ige Vertraulichkeit erfolgt, da aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Texte nicht gänzlich auszuschliessen ist.
11.2. Hörgenuss ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein 100%-iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.
11.3. Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass Hörgenuss personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.4. Soweit sich Hörgenuss Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Hörgenuss berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offen zu legen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Hörgenuss, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
11.5. Hörgenuss erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, auch freiberufliche, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und Hörgenuss alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.
11.6. Die ausführliche Datenschutzerklärung von Hörgenuss finden sie hier: https://www.hoergenuss.ch/datenschutz- hoergenuss
12. Abwerbungsverbot
12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei uns tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Sprecher/Dienstleister von Hörgenuss abzuwerben oder ohne Zustimmung von Hörgenuss anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 50’000.– zu bezahlen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Aufträge ausserhalb des Leistungsumfangs gem. Ziffer 2 im Zusammenhang mit den Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen. Diese Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
13.2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma Hörgenuss in Dierikon (LU), Schweiz.
13.3. Arbeitstage sind von Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr.
13.4. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.
13.5. Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
13.6. Dierikon (LU) (Schweiz), der Sitz von Hörgenuss, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hörgenuss ist jedoch auch berechtigt, am Sitz oder Wohnort des Auftraggebers zu klagen.
13.7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.